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   LSG Hessen, 23.04.1974 - L 2 J 737/73   

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https://dejure.org/1974,2142
LSG Hessen, 23.04.1974 - L 2 J 737/73 (https://dejure.org/1974,2142)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.04.1974 - L 2 J 737/73 (https://dejure.org/1974,2142)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. April 1974 - L 2 J 737/73 (https://dejure.org/1974,2142)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.08.1965 - 5 RKn 72/61

    Rückforderungsanspruch wegen zu Unrecht geleisteter Vorschusszahlung auf die

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1974 - L 2 J 737/73
    Der Senat ist bei Anwendung dieser Bestimmung einerseits davon ausgegangen, daß sich der Staatsbürger grundsätzlich die Kenntnisse der Gesetze und Verordnungen mit dem Zeitpunkt ihrer Verkündung zurechnen lassen muß (BSG, Urteil vom 25.8.1965 - 5 RKn 72/61 -), so daß die Klägerin ab 1. Januar 1971 grundsätzlich wissen mußte, daß ihr der gewährte Zuschuß bei Zahlung eines entsprechenden Zuschusses durch den Arbeitgeber nicht mehr zustand.

    Andererseits ist der Senat bezüglich der Frage, welcher Schuldvorwurf die Klägerin angesichts dieses "Wissenmüssens" bezüglich der Unterlassung einer Mitteilung gegenüber dem Versicherungsträger und dessen eigenem Verhalten trifft, von den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über die Frage beiderseitigen Verschuldens an der Überzahlung ausgegangen (vgl. BSG, Urteil vom 28.1.1972 - 5 RKn 51/70 - Urteil vom 25.8.1965 - 5 RKn 72/61 -).

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1974 - L 2 J 737/73
    Hierbei hat er nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung und insbesondere nach der Ausbildung und den Erfahrungen seiner Bediensteten ein so erhebliches Übergewicht bei der Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften gegenüber dem Versicherten, daß bei ihm die Hauptlast der richtigen Anwendung dieser Vorschriften liegt (vgl. hierzu grundsätzlich BSG, Urteil vom 23. März 1972 - 5 RJ 63/70 -).
  • BSG, 28.01.1972 - 5 RKn 51/70

    Unberechtigter Rentenbezug - Rückerstattungsanspruch - Berufungsausschluß -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1974 - L 2 J 737/73
    Andererseits ist der Senat bezüglich der Frage, welcher Schuldvorwurf die Klägerin angesichts dieses "Wissenmüssens" bezüglich der Unterlassung einer Mitteilung gegenüber dem Versicherungsträger und dessen eigenem Verhalten trifft, von den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über die Frage beiderseitigen Verschuldens an der Überzahlung ausgegangen (vgl. BSG, Urteil vom 28.1.1972 - 5 RKn 51/70 - Urteil vom 25.8.1965 - 5 RKn 72/61 -).
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